Es ist der Albtraum eines jeden Gestalters. Plötzlich wird das eigene Werk im Internet oder in einer Printpublikation entdeckt. Für die meisten Betroffenen ist das mehr als ärgerlich, schließlich sitzt man oft Tage oder Monate an einer Idee und deren Umsetzung. Doch leider gibt es immer wieder Menschen, die nach dem Motto: „Lieber gut geklaut, als schlecht selber gemacht!“ handeln. Aus diesem Grund stellt sich hier die Frage, wie im Allgemeinen mit den eigenen Ideen umgegangen werden kann? Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt.
Es mag vielleicht etwas befremdlich klingen, doch es ist leider die Realität: Nahezu jede Idee wurde schon einmal irgendwo und irgendwann angedacht. Hatten Sie schon einmal einen Gedankenblitz, und eine Internetsuche zeigte dann, dass die Idee bereits existiert? Aus diesem Grund sollte man nach einer Ideenfindung immer gründlich recherchieren und sicher stellen, dass die Idee wirklich so neu ist wie zunächst angenommen.
Ist eine Idee gefunden, so stellt dies noch lange keine Voraussetzung für deren Erfolg dar. Zwar wird in jedem Gestaltungsprozess immer nach einem genialen Konzept gesucht, doch dessen eigentliche Umsetzung ist mindestens genauso wichtig. Es gibt viele Menschen, die gute Ideen haben und doch beginnt die unternehmerische Wertschöpfung erst mit deren Realisierung. Denn wer kein handwerkliches Know-how besitzt, ist oftmals nicht in der Lage, eine Idee, so genial sie auch ist, in die Tat umzusetzen.
Zur Entwicklung und Umsetzung einer Idee ist der Austausch mit anderen wichtig. Doch häufig werden Ideenansätze für sich behalten, weil ein Kopieren oder Nachahmen befürchtet wird. Das ist in den meisten Fällen jedoch der falsche Ansatz, schließlich können Außenstehende zusätzlichen Input liefern und sogar zur Verbesserung der ursprünglichen Idee beitragen. Menschen, denen man vertraut, sollten deshalb gerne mit ins Bot geholt werden.
Wird ein neues Projekt gestartet, so sollten sich Auftraggeber und Gestalter durch eine Verschwiegenheitserklärung verpflichten. Damit sichert einem der Geschäftspartner schriftlich zu, nicht mit anderen über die gemeinsam erarbeitete Idee zu sprechen oder diese gar in Eigenregie umzusetzen.
In unserem heutigen digitalen Zeitalter wird immer öfter das Urheberrecht im Internet, aber auch in Printpublikationen, missbraucht. Ein Copyright-Hinweis „©“ ist zwar nur ein Fingerzeig auf das Urheberrecht, also ein Hinweisschild auf die Bildrechte des Schöpfers, doch der einfache Verweis kann auf den Betrachter abschreckend wirken und ihn von dem Kopieren abhalten.
Es gilt: Immer wenn es sich um eine geistige und persönliche Schöpfung handelt, besteht die Möglichkeit das Werk schützen zu lassen! Hierfür gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Markenanmeldung
Als Marke können Sie alle Zeichen schützen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden. So können beispielsweise unverwechselbare und einzigartige Wort- und Bildmarken, Farben und sogar akustische Signale, wie Jingels geschützt werden.
2. Eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster)
Ob Möbel, Autos, Spielzeuge, Stoffe, Tapeten oder Logos – alle dreidimensionalen Gegenstände sowie zweidimensionale Muster können durch das „eingetragene Design“ geschützt werden.
3. Patent
Ein Patent schützt Ihre technische Erfindung, wie Verfahren oder Erzeugnisse, vor Nachahmern. Es verleiht Ihnen das zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen, anderen die gewerbliche Nutzung zu verbieten oder Lizenzen zu vergeben. Der Nachteil: Die technische Erfindung muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, d.h. Ihre Idee kann somit anderen Erfindern als Inspiration für Weiterentwicklungen dienen.
4. Gebrauchsmuster
Man kann dieses Schutzgesetzt auch eine „Light-Variante“ des Patentschutzes nennen, der einen preiswerteren und schnellen Erfindungsschutz darstellt. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden, allerdings besitzt dieses eine kürzere Schutzzeit. Angemeldet werden können auch chemische Stoffe, Arznei- und Nahrungsmittel, ausgenommen sind alle technischen Verfahren wie Messevorgänge, Herstellungs- und Arbeitsverfahren.
Keine Panik, wenn Ihre Idee doch einmal geklaut wird
Wenn es tatsächlich passiert, empfiehlt es sich, ruhig zu bleiben und zunächst persönlich Kontakt zum Nachahmer aufzunehmen. Handelt es sich allerdings um dreisten Ideenklau, ist man mit einem Anwalt oft besser beraten. Allerdings sollte auch in Betracht gezogen werden, dass mehrere Akteure parallel eine Idee entwickelt haben, ohne voneinander gewusst zu haben. In solchen Fällen liegt natürlich kein Diebstahl vor.