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Blogbeitrag: Tipps Einhaltung Gleichberechtigung des Genus

Tipps zur Einhaltung der Gleichberechtigung des Genus

12.06.2015

In einer Zeit, in der Begriffe wie „Zigeunersoße“, „Arbeitsamt“ und „Mohrenstraße“ mit Vorsicht zu gebrauchen sind, möchte man sich natürlich auch, was die Gleichberechtigung des Genus betrifft, keinen Fauxpas leisten.
Wie so oft, gibt es viele Möglichkeiten sowohl Frauen als auch Männer gleichermaßen anzusprechen. Von diesen Varianten sind einige akzeptiert, andere widerum weit verbreitet, allerdings nicht rechtschreibkonform.

Wie Sie es richtig machen, zeigen wir Ihnen im Folgenden an dem Beispiel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Doppelnennung)

Mit dieser Anrede ist man auf der sicheren Seite, denn hier wird kein Geschlecht bevorzugt. Dabei ist es immer zuvorkommend, die weibliche Form zuerst zu nennen. Eines ist diese Methode allerdings nicht, platzsparend.

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter/-innen (Schrägstrich)

Auch die Trennung mit dem Schrägstrich ist eine akzeptierte Form. In besonderen Fällen, wenn sich die männliche und weibliche Bezeichnung ohne Einbußen von einander trennen lässt, ist auch eine Kurzform akzeptiert. Nicht korrekt wären z. B. Kolleg/-innen oder gar Kolleg/-inn/-en.

Mitarbeiter(innen) (Klammern)

Grammatikalisch richtig ist ebenfalls das Einklammern der geschlechtsspezifischen Buchstaben. Im Gegensatz zur Variante mit Schrägstrich, sind hier auch Klammern in der Wortmitte erlaubt, z. B. Kolleg(inn)en.

MitarbeiterInnen (Großes I)

Diese Schreibweise ist gleichfalls weit verbreitet, findet sich allerdings nicht im Duden wider, weshalb man am besten auf sie verzichten sollte.

Fallen bzw. Tipps zum Vermeiden eines Genuskonfliktes

Formuliert man einen Satz mit Mitarbeiter/-innen, ist zudem darauf zu achten, dass Artikel, Adjektive und Pronomen nicht mit der Geschlechtsbezeichnung kollidieren. Grammatikalisch falsch ist ein Satz dann, wenn sich die genannten Wortarten nicht auf beide Geschlechter gleichermaßen anwenden lassen. Dies ist häufig bei der Verwendung des Singular der Fall (z. B. Jeder Mitarbeiter/-in ist dazu angehalten, seinen Schreibtisch aufzuräumen). Um Kontroversen zu vermeiden, greift man, wenn es der Kontext zulässt, gerne auf den Plural zurück (z. B. Alle Mitarbeiter/-innen sind dazu angehalten, ihren Schreibtisch aufzuräumen). Lässt der Satz dies nicht zu, kann man es mit der Bildung von Partizipien versuchen (Mitarbeitende). Auch sollte man prüfen, ob sich nicht von einer Personen-, auf eine Sachbezeichnung wechseln lässt (Mitarbeit). Eine weitere Option, ist die Bildung von Relativsätzen (Wer …). Natürlich bietet sich in letzter Konsequenz auch die Möglichkeit auf ein Synonym zurückzugreifen (Belegschaft, Personal, Team etc.).

Bei all der aufgezwungenen politischen Korrektheit, verfällt man leicht in einen Gleichstellungswahn. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass sich nicht alle Personenbezeichnungen splitten lassen. So ist ein „Mitglied“ beispielsweise ein Neutrum, der Begriff „Mitgliederinnen“ existiert folglich nicht.